Feuerbestattung

Bestattung in einer Urne

Feuerbestattung
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Die Verbrennung des Körpers nach dem Tode wurde im Christentum über Jahrhunderte abgelehnt. Dies war bedingt durch die enge Auslegung des Wortes Auferstehung. Wenn der Körper des Verstorbenen bei der Auferstehung wieder zum Leben erweckt werden sollte, dann durfte er nicht verbrannt werden.

Erst seit 1964 gestattet die katholische Kirche die Feuerbestattung. Dies aber nur, wenn der Glaube an die Auferstehung nicht geleugnet wird.


Heute beträgt der Anteil der Feuerbestattungen in Großstädten bereits mehr als die Hälfte aller Bestattungen. Zum einen spielen ästhetische und hygienische Überlegungen eine Rolle und andererseits sind die Kosten einer Feuerbestattung wesentlich geringer als die einer Erdbestattung.


Vor einer Feuerbestattung dürfen keine Zweifel an der Todesursache bestehen, denn eine Exhumierung ist später nicht mehr möglich. Eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtmediziner ist dafür Voraussetzung.

Ebenso muss eine Willenserklärung vom Verstorbenen zur Feuerbestattung vorliegen, die aber auch von einem nahe stehenden Angehörigen abgegeben werden kann. Der Leichnam wird mitsamt dem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Eine eindeutige Zuordnung der Asche wird dadurch gewährleistet, dass die Öfen in einem Krematorium nur für einen Sarg ausgelegt sind.


Wer kein eigenes Grab möchte, kann die anonyme Beisetzung in einer Gemeinschaftsanlage ohne genaue Kennzeichnung der Grabstätte auswählen (anonyme Bestattung). Eine Trauerfeier ist hier wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich.


Neben den bei der Erdbestattung bereits beschriebenen Formen der Reihen- und  Wahlgräber, bieten einzelne Friedhöfe in unserem Umkreis die Beisetzung in einer Urnenwand - auch Kolumbarium genannt - an. Die einzelnen Fächer können je nach Friedhof bis zu zwei Urnen aufnehmen. Ein zentraler Platz bietet den Angehörigen die Möglichkeit zum Ablegen von Erinnerungsgaben.