Formalitäten

Formalitäten
Damir Cudic / iStock.

Oft haben Sie im Trauerfall Anspruch auf Zuschüsse oder Beihilfen von diversen Einrichtungen. Wir haben hier nur einige aufgeführt - möchten aber darauf hinweisen, dass die Ansprüche je Einzelfall aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten anders gelagert sein können.

Vorschusszahlung an Witwen und Witwer

Eine Vorschusszahlung in Höhe von 3 Rentenzahlungen wird jedem Ehepartner gewährt, wenn die verstorbene Person eine Rente bezogen hat. Wird die Hinterbliebenenrente nicht innerhalb eines Jahres beantragt, verfällt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente und die Vorschusszahlung von 3 Monaten muss zurückgezahlt werden. Deshalb sollte ein Antrag auf Hinterbliebenenrente immer zeitnah gestellt werden.

Wenn Sie wollen, übernehmen wir natürlich das Ausfüllen der Anträge für Sie. Dies betrifft auch alle weiteren Rentenarten, die vom Gesetzgeber unterstützt werden, wie z. B. Rürup-Rente, Riester-Rente, etc.

Private Versicherungsleistungen

Bestand eine oder mehrere Lebensversicherung(en), können wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Neben einer Vollmacht zur Bearbeitung des Antrages benötigen wir die Police inkl. Nachträge und einen Nachweis der letzten Beitragszahlung.

Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung

Je nach Versicherer und Vertragsform kann Ihnen neben den Rentenansprüchen (Witwen, Witwer oder Waisen) ein Sterbegeld zustehen. Bestehende Forderungen können wir jedoch nur mit Hilfe Ihrer Versicherungsunterlagen und der Versicherung klären.

Berufsgenossenschaften

War die/der Verstorbene durch seinen Arbeitgeber bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet,  nehmen wir gerne Verbindung mit dieser Einrichtung auf. Die Leistungen der einzelnen Berufsgenossenschaften differieren nach Gewerbe und Land.

Sterbegeld für Schwerbeschädigte

Je nach Versorgungszuwendung erhalten Hinterbliebene ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsleistung, wenn Sie mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt haben.

Beihilfen für Beamte

Für Beamte gibt es eine Vielzahl von Beihilfen und Zuschüssen des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers.

Sozialamt

Auch das Sozialamt zahlt Zuschüsse/Beihilfen bei einem Todesfall. Es ist - entsprechend den jeweiligen Umständen - sogar die gesamte Kostenübernahme einer Beisetzung möglich.

Weitere schnelle Hilfe finden Sie unter den Menüpunkten Hilfe im Trauerfall und Unsere Leistungen.