Erdbestattung

Die traditionelle Form der Bestattung

Mit der Ausbreitung des Christentums wandelte sich durch die Grablegung von Jesu auch die Bestattungsart. Das Bedürfnis, in der Nähe eines Kreuzes/Altares begraben zu werden, wuchs und es entstanden die Kirchhöfe - meist in der Mitte des Ortes und der Kirche. Aufgrund der hygienischen Probleme wurden die Friedhöfe dann außerhalb der Stadtmauern angelegt. Daraus entwickelte sich in Deutschland der heutige sog. Friedhofszwang. Darin ist festgelegt, dass die Bestattung in einem Sarg erfolgen muss. Örtlich unterschiedlich sind die sog. Ruhezeit (abhängig von der Bodenbeschaffenheit) und wie tief ein Sarg mindestens zu liegen hat.


Erdgräber werden heute als Reihen- oder Wahlgräber angeboten. In einem Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden und eine Verlängerung der Ruhezeit ist normalerweise nicht möglich.


Dagegen werden in Wahlgräbern mehrere Verstorbene beigesetzt, teilweise auch Urnen (örtlich abhängig). Durch die zeitlich versetzten Bestattungen bei einem Wahlgrab, ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern üblich.


Eine Sonderform der Erdbestattung ist die anonyme Erdbestattung. Diese findet in einem nicht gekennzeichneten Gräberfeld statt. Die Grabstelle erhält keinen Grabstein und wird später nicht besonders bepflanzt, sondern Rasen ausgesät oder Rollrasen verlegt - Ziel ist eine geschlossene Rasenfläche. Bei der Beisetzung können Angehörige zugegen sein.


Die Erbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.