Bei einem Sterbefall kann erst einmal Fassungslosigkeit auftreten.
Klares Denken ist in dieser Phase nicht immer möglich.
Was muss ich tun?
Wen muss ich benachrichtigen?
Wer kann mir helfen?
Wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist, muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden.
Ist der Hausarzt nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notfalldienst.
Der Arzt stellt, nachdem er den Tod festgestellt hat, eine ärztliche Bescheinigung (Totenschein) aus. Diese sollte beim Verstorbenen verbleiben.
Sollte der Tod in einer dieser Einrichtungen eingetreten sein, werden Sie von dort benachrichtigt. Die Institution beauftragt den zuständigen Arzt, der den Totenschein ausstellt. Mit der jeweiligen Einrichtung wird nach dem Gespräch mit Ihnen die weitere Vorgehensweise geklärt.
Telefon 06181 94770 (24 h)
Diese Checkliste aller erforderlichen Dokumente können Sie mit Download der Datei ansehen bzw. ausdrucken.
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